AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsgrundlagen für sämtliche Transport- und Logistikdienstleistungen der Peak Logistik MoTa im nationalen B2B Bereich.

Allgemeines
1.1 Vertragspartner sind der Auftraggeber hier Peak Logistic MoTa OG mit Sitz in der Alfred Bäck Straße 13 in 5020 Salzburg, Österreich, FN 653780t und der Auftragnehmer welcher als Unternehmer für das in diesen AGBs festgeschriebenen Tätigkeitsfeld in Erscheinung tritt.

1.2 Vertragsgegenstand ist die Beauftragung an den Auftragnehmer, die den Auftragnehmer an einem vereinbarten (Vertrag) Ort zur Verfügung gestellten Pakete am selben Tag an den jeweiligen schriftlich vereinbarten Bestimmungsort zuzustellen. Der Auftragsnehmer ist eigenverantwortlich für die pünktliche und einwandfreie Lieferung der zur Verfügung gestellten Pakete.

1.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Beschädigungen bei Übernahme mittels Bildgebenden Mittel zu dokumentieren und unmittelbar dem Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen. Außerdem hat der Auftragnehmer alles zu unterlassen, was eine Beschädigung der ihn zur Verfügung gestellten Pakete zur Folge hat. Die Folgen sind in Punkt xxxxx in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.

1.4 Ist die Verpackung offensichtlich untauglich, so hat der Auftragnehmer dies iSd unternehmerischen Sorgfalt unverzüglich den Auftraggeber von diesem Umstand zu unterrichten.

1.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihn zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungsgeräte sorgfaltsgetreu zu verwenden und haftet für Schäden bei unsachgemäßem Gebrauch. Bei Schäden oder Funktionsstörungen ist unverzüglich der Auftraggeber davon zu unterrichten.

Leistung
2.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Pakete binnen einer Tagesfrist an den Bestimmungsort unter Achtung der gesetzlichen Bestimmungen zu liefern.

2.2 Ist dem Auftragnehmer die Auslieferung binnen der ihm gesetzten Frist nicht möglich, so ist der Auftraggeber sofort zu unterrichten. Sämtliche Mehrkosten werden dem Auftraggeber nach Prüfung des Hindernisgrundes in Rechnung gestellt.

2.3 Bei Nichterfüllung der Obliegenheit in Punkt 2.2 wird dem Auftragnehmer eine Pönale wie vereinbart auferlegt. Der Auftraggeber ist berechtigt die Pönale dem vereinbarten Entgelt gegenzurechnen.

2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Verwendung eines Trackingsystem des Auftraggebers oder einem Dritten Unternehmer zuzustimmen und alles zu unterlassen, was die Erfassung vom aktuellen Standort im Zuge der Auslieferung negativ beeinflusst. Dieses System ist während der Zeit der Auslieferung lückenlos in Verwendung zu halten. Bei wiederholter Missachtung dieser Obliegenheit wird dem Auftragnehmer eine Pönale wie vereinbart auferlegt. Punkt 2.3 gilt sinngemäß.

Haftung und Gerichtsstand
3.1 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden die während der Auslieferung anfallen eigenverantwortlich. Die Haftung für Schäden, die während der Übernahme bis zur Übergabe und der Zeit dazwischen anfallen wird von Seiten des Auftraggebers ausgeschlossen. Sämtliche gegen den Auftraggeber angemeldeten Schäden werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

3.2 Für verspätete als die vereinbarte Frist gelieferte Pakete wird eine Pönale von € xx,xx mit den darauffolgenden Monatsletzten fällig.

3.3 Ebenso haftet er der Auftragnehmer für alle Schäden, die Dritten durch schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen und die letztlich vom Auftraggeber ersetzt werden müssen. Regressansprüche Dritter – insbesondere Empfänger, Auftraggeber oder Kunden – werden dem Auftragnehmer in voller Höhe weiterverrechnet, sofern deren Ursache im Verhalten des Auftragnehmers liegt.

3.4 Für jeden Schadenfall wird dem Auftragnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 150,00 netto in Rechnung gestellt. Punkt 2.3 S. 2 dieser AGBs gilt sinngemäß.

3.5 Es wird vereinbart, dass der Gerichtsstand an jenem Ort gilt, welcher der Auftraggeber den Unternehmenssitz unterhält. Demnach gilt der Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichts in der Stadt Salzburg als vereinbart.

Geheimhaltung
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen dieses Vertrages oder seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies umfasst insbesondere:
• Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
• interne betriebliche Abläufe,
• Kunden- und Lieferantendaten,
• technische und logistische Prozesse,
• Preis- und Vertragskonditionen,
• sämtliche Unterlagen, Dateien und Informationen in physischer oder elektronischer Form.

4.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt gegenüber jedermann – auch gegenüber Familienangehörigen – und bleibt über die Vertragsdauer hinaus für mindestens fünf Jahre aufrecht. Bei Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Pönale in Höhe von € 6.000,00 pro Verstoß, unbeschadet der Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche durch den Auftraggeber.

Schlussbestimmungen
5 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform ausschließlich in deutscher Sprache. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Jegliche Absprachen in anderen als der angegebenen Sprache sind nichtig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Location

Peak Logistik MoTa OG
5020 Salzburg

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